ATS Regeln zum Aufzeichnen von Videokonferenzen
ATS verpflichtet sich zur Einhaltung aller geltenden Datenschutzgesetze, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die Einhaltung des Datenschutzes ist besonders wichtig bei Fernarbeit / Remote oder bei der Teilnahme an Videokonferenzen. Daher müssen sich alle Teilnehmer*innen von Videokonferenzen, einschließlich aller ATS-Mitarbeiter*innen, an die unten aufgeführten ATS Regeln zur Aufzeichnung von Videokonferenzen halten, egal ob sie eine Videokonferenz durchführen oder besuchen. Es liegt in der Verantwortung des Gastgebers/der Gastgeberin, alle Teilnehmer*innen in der Einladung oder direkt bei Beginn der Sitzung (Videokonferenz) zu informieren, ob die Sitzung aufgezeichnet wird. Falls ein*e Teilnehmer*in Einwände gegen eine Aufzeichnung hat, orientieren Sie sich bitte an diesen ATS Regeln zum Aufzeichnen von Videokonferenzen oder wenden Sie sich an privacy@atsautomation.com.
Es liegt in der Verantwortung des Gastgebers/der Gastgeberin, alle Teilnehmer*innen darüber zu informieren, ob die Sitzung aufgezeichnet wird oder nicht. Es sind folgende Regeln anzuwenden:
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- Nur der Gastgeber/die Gastgeberin darf die Sitzung aufzeichnen oder transkribieren.
- Die Teilnehmer*innen müssen den Gastgeber/die Gastgeberin vor der Sitzung informieren, wenn sie nicht aufgezeichnet werden oder in der Trankription beinhaltet sein möchten.
- Sitzungen dürfen nur aufgezeichnet oder transkribiert werden, wenn hierfür ein berechtigtes Interesse, wie ein rechtlicher oder geschäftlicher Zweck, besteht.
- Sitzungen dürfen nicht aufgezeichnet oder transkribiert werden, wenn ein*e Teilnehmer*in Einwände erhebt, es sei denn, es besteht ein berechtigtes Interesse, wie ein rechtlicher oder geschäftlicher Zweck für die Aufzeichnung. In solchen Fällen können diejenigen, die nicht aufgezeichnet oder transkribiert werden möchten, wählen, auf stumm geschaltet zu bleiben, und/oder ihre Videokamera auszuschalten und ohne einen Input zu geben an der Sitzung teilzunehmen.
- Zu Beginn der Sitzung muss der Gastgeber/die Gastgeberin angeben, ob die Sitzung aufgezeichnet oder transkribiert wird oder nicht und zu welchem Zweck die Sitzung aufgenommen wird.
- Der Gastgeber/die Gastgeberin muss angeben, wo die Aufzeichnung oder das Transkript gespeichert wird, wie lange sie gespeichert wird und wer Zugriff darauf hat.
- Der Gastgeber/die Gastgeberin ist für die Löschung der Aufnahme verantwortlich, sobald sie für den Zweck, für den sie aufgenommen wurde, nicht mehr benötigt wird.
- Weder dem Gastgeber/der Gastgeberin noch den Teilnehmer*innen ist es gestattet, Screenshots zu erstellen oder Bilder der Teilnehmer*innen oder personenbezogene Daten ohne die ausdrückliche Zustimmung aller Teilnehmer zu erfassen.
- Wenn Teilnehmer nicht wollen, dass ihre persönlichen Umgebungen erfasst werden, sollen diese bitte die Hintergrundeffekt-Funktionen nutzen.
- Es ist nicht zwingend erforderlich die Kamera während einer Videokonferenz einzuschalten. Es ist eine persönliche Entscheidung.
- Bitte beachten Sie, dass die Transkriptionsfunktion in Microsoft Teams, unserer bevorzugten Videokonferenzplattform, KI-Technologie verwendet. Fügen Sie keine unnötigen personenbezogenen Daten in die Videokonferenz ein und reduzieren Sie diese, wo immer möglich, auf ein Minimum. Der Gastgeber des Meetings sollte die Abschrift überprüfen, bevor er sie weitergibt, um sicherzustellen, dass alle enthaltenen personenbezogenen Daten absolut notwendig sind. Personenbezogene Daten, die für den spezifischen Zweck, für den sie erhoben wurden, nicht erforderlich sind, müssen gelöscht werden. Personenbezogene Daten dürfen nicht für sekundäre Zwecke verwendet werden, auch nicht für die Entwicklung oder Schulung von KI.