Eine Aufhebung der bzw. eine Abweichung von den Anforderungen eines Auftrags ist nicht gültig oder bindend, es sei denn, es wird eine Abweichung oder Aufhebung von einem autorisierten ATS-Vertreter unterzeichnet.

Der Lieferant ist dafür verantwortlich, einen Antrag auf Abweichung/Nichterfüllung zu stellen und zur Genehmigung an ATS weiterzuleiten, wenn folgende Gegebenheiten vorliegen:

  • Wenn eine Änderung an einem Teil erforderlich ist und von den Zeichnungsanforderungen abweicht
  • Wenn das Produkt nicht den Spezifikationen entspricht und nicht rechtzeitig korrigiert werden kann, um die Lieferanforderungen zu erfüllen
  • Bei Material- oder Teileaustausch, gleichwertig und/oder alternativ

Vorlage für Abweichung/Nichterfüllung (nur zur Verwendung durch Lieferanten von ATS)