ATS Regeln zum Aufzeichnen von Videokonferenzen

ATS verpflichtet sich zur Einhaltung aller geltenden Datenschutzgesetze, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die Einhaltung des Datenschutzes ist besonders bei der Fernarbeit / Remote wichtig. Daher müssen sich alle Teilnehmer*innen von Videokonferenzen, einschließlich aller ATS-Mitarbeiter*innen, an die unten aufgeführten ATS Regeln zum Aufzeichnen von Videokonferenzen halten, egal ob sie eine Videokonferenz durchführen oder besuchen. Es liegt in der Verantwortung des Gastgebers/der Gastgeberin, alle Teilnehmer*innen in der Einladung zu informieren, ob die Sitzung aufgezeichnet wird. Falls Sie als Teilnehmer*in Einwände gegen die Aufnahme haben, orientieren Sie sich bitte an den ATS Regeln zum Aufzeichnen von Videokonferenzen oder wenden Sie sich an privacy@atsautomation.com.

 

Es liegt in der Verantwortung des Gastgebers/der Gastgeberin, alle Teilnehmer*innen darüber zu informieren, ob die Sitzung aufgezeichnet wird oder nicht. Es sind folgende Regeln anzuwenden:

 

  1. Nur der Gastgeber/die Gastgeberin darf die Sitzung aufzeichnen.
  2. Die Teilnehmer*innen müssen den Gastgeber/die Gastgeberin vor der Sitzung informieren, wenn sie nicht aufgezeichnet werden möchten.
  3. Sitzungen dürfen nur aufgezeichnet werden, wenn hierfür ein berechtigtes Interesse, wie ein rechtlicher oder geschäftlicher Zweck, besteht.
  4. Sitzungen dürfen nicht aufgezeichnet werden, wenn ein*e Teilnehmer*in Einwände erhebt, es sei denn, es besteht ein berechtigtes Interesse, wie ein rechtlicher oder geschäftlicher Zweck für die Aufzeichnung. In solchen Fällen können diejenigen, die nicht aufgezeichnet werden wollen, wählen, auf stumm geschaltet zu bleiben und/oder ihre Videokamera auszuschalten.
  5. Zu Beginn der Sitzung muss der Gastgeber/die Gastgeberin angeben, ob die Sitzung aufgenommen wird oder nicht und zu welchem Zweck die Sitzung aufgenommen wird.
  6. Der Gastgeber/die Gastgeberin muss angeben, wo die Aufzeichnung gespeichert wird, wie lange sie gespeichert wird und wer Zugriff auf die Aufzeichnung hat.
  7. Der Gastgeber/die Gastgeberin ist für die Löschung der Aufnahme verantwortlich, sobald sie für den Zweck, für den sie aufgenommen wurde, nicht mehr benötigt wird.
  8. Weder dem Gastgeber/der Gastgeberin noch den Teilnehmer*innen ist es gestattet, Screenshots zu erstellen, die Besucherbilder oder personenbezogene Daten ohne die ausdrückliche Zustimmung aller Teilnehmer erfassen.
  9. Wenn Teilnehmer nicht wollen, dass ihre persönlichen Umgebungen erfasst werden, sollen diese bitte die Hintergrundeffekt-Funktionen nutzen.
  10. Es ist nicht zwingend erforderlich die Kamera während einer Videokonferenz einzuschalten. Es ist eine persönliche Entscheidung.